Aufblühen

Im ORF-Report vom 8. September 2026 erzählt ein Lehrer von einem Mädchen, das sein Kopftuch abgelegt hatte. Es zeigte seine Haare und betrachtete sich im Spiegel. Für ihn war das Mädchen aufgeblüht.

Dieses Wort irritiert mich, weil es die sichtbare Veränderung bereits deutet. Das Kopftuch ist verschwunden, die Haare sind sichtbar geworden, das Mädchen betrachtet sich im Spiegel. Daraus wird eine Entwicklung: Etwas, das vorher begrenzt war, scheint sich nun entfalten zu können.

Das Ablegen des Kopftuchs bekommt damit eine Richtung. Die neue Erscheinung des Mädchens wird besser lesbar und passt zu einer Vorstellung von Befreiung, in der das Verborgene sichtbar und das eingeschränkte Mädchen selbstbewusster wird.

Im Zusammenhang mit einem Kopftuchverbot, das mit Selbstbestimmung und Gleichberechtigung begründet wird, erhält diese Deutung besonderes Gewicht. Das sichtbare Verhalten des Mädchens scheint die politische Begründung körperlich zu bestätigen: Das Kopftuch ist weg, die Haare sind sichtbar, das Mädchen betrachtet sich mit Freude. Freiheit bekommt ein Bild.

Dieses Bild ist so leicht verständlich, weil sichtbares Haar in unserer gesellschaftlichen Ordnung kaum erklärungsbedürftig ist. Ein dreizehnjähriges Mädchen, das seine Haare zeigt, eine Frisur ausprobiert oder sich im Spiegel betrachtet, fügt sich problemlos in die Vorstellung jugendlicher Entwicklung. Es entdeckt sein Aussehen, probiert sich aus, zeigt sich.

Ein Kopftuch muss erklärt werden.

Familie, Religion, Tradition, Gruppendruck, Geschlechterordnung und Fremdbestimmung werden zu möglichen Ursachen. Das bedeckte Haar verweist auf Kräfte, die auf das Mädchen einwirken, während das sichtbare Haar unmittelbar dem Mädchen zugerechnet wird.

Genau darin liegt die Verschiebung. Beim Kopftuch fragen wir, wer auf das Mädchen eingewirkt hat; beim offenen Haar nehmen wir leichter an, dass es selbst entschieden hat.

Damit wird aus der Kleidungsfrage eine Frage der Verfügung.

Ein Mädchen kann etwas tragen und trotzdem nicht selbst darüber entschieden haben, ebenso wie es etwas ablegen und damit einem eigenen Wunsch folgen kann. Entscheidend ist dann nicht allein, was auf seinem Kopf liegt, sondern wie weit es bestimmen kann, was dort liegen soll.

Bei Kindern und Jugendlichen ist diese Verfügung grundsätzlich begrenzt: Eltern bestimmen lange über Kleidung mit, Schulen setzen Regeln für das Erscheinungsbild im Unterricht, und auch der Staat zieht Grenzen, wo er Schutz, Erziehung oder andere Interessen höher gewichtet. Mit dem Älterwerden wächst jedoch zugleich der Anspruch, über die eigene Erscheinung zunehmend selbst zu bestimmen.

Kleidung macht diesen Übergang sichtbar. Ein Jugendlicher möchte seine Baseballkappe aufbehalten, die Schule verlangt, dass er sie abnimmt; ein Mädchen möchte sich schminken, die Eltern untersagen es; ein anderes möchte ein Kopftuch tragen, der Staat verbietet es ihm in der Schule bis zu einem bestimmten Alter. Die Kleidungsstücke bedeuten nicht dasselbe und die Eingriffe folgen unterschiedlichen Begründungen. In allen Fällen wird aber ausgehandelt, wie weit der junge Mensch bereits über seine sichtbare Person verfügen darf.

Beim Kopftuch verdichtet sich diese Auseinandersetzung, weil mehrere Ansprüche gleichzeitig auftreten. Die Religion kann eine bestimmte Form der Bedeckung nahelegen oder verlangen, die Familie kann diese Erwartung tragen, das Mädchen kann sie übernehmen, ablehnen oder zu seiner eigenen machen. Der Staat wiederum beansprucht das Recht, diese Möglichkeit bis zu einem bestimmten Alter zu begrenzen.

Alle sprechen dabei von der Freiheit des Mädchens.

Gerade deshalb wird die Frage schwieriger, sobald man das Mädchen selbst zum Ausgangspunkt nimmt. Denn dann genügt es nicht festzustellen, dass eine religiöse Erwartung auf seinen Körper wirkt. Entscheidend wird, wer darüber bestimmen darf, ob das Mädchen dieser Erwartung folgen will.

Der staatliche Schutz vor möglicher Fremdbestimmung besteht in diesem Fall darin, ihm eine bestimmte Entscheidung nicht zu erlauben. Die Verfügung der Familie oder einer religiösen Ordnung wird begrenzt, indem der Staat selbst Verfügung ausübt.

Damit verschwindet Fremdbestimmung nicht. Ihre Zuständigkeit verändert sich.

Das ist bei Kindern nichts Außergewöhnliches. Erwachsene und Institutionen entscheiden ständig für sie, weil ihre Selbstbestimmung noch nicht als vollständig gilt. Gerade Jugend besteht aber zugleich darin, diese Entscheidungsmacht Stück für Stück zurückzufordern. Kleidung wird zu einem der sichtbaren Orte, an denen dieses Verhältnis ständig neu verhandelt wird.

Am Ende steht wieder das Mädchen vor dem Spiegel und betrachtet seine offenen Haare.

Vor dem Spiegel steht aber nicht nur ein Mädchen ohne Kopftuch. Dort steht ein junger Mensch, über dessen sichtbare Erscheinung gerade mehrere Instanzen entschieden haben und der gleichzeitig beginnt, diese Entscheidung selbst zu beanspruchen.

Das Kopftuch liegt nicht mehr auf seinem Kopf.

Offen bleibt, wie viel von der Entscheidung darüber schon ihm gehört.

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